Wann Sie eine Überweisung benötigen – und wann nicht
Sehr geehrte Patienten der Orthopädischen Praxis,
Da ich mich einer wachsenden Zahl von Patienten gegenüber sehe, deren Behandlung vom Hausarzt gewährleistet werden kann, die aber dennoch in meine Praxis kommen, sehe ich mich gezwungen, auf eine qualifizierte Überweisung Ihres Hausarztes zu bestehen.
Nur so ist es mir möglich, den Patienten, die einen Facharzt dringend benötigen, einen zeitnahen Termin vergeben zu können.
Das bedeutet, dass Sie einen korrekt ausgefüllten Überweisungsschein mitbringen müssen, auf dem eine korrekte Diagnose, eine kurze Beschreibung des Problems und eine Fragestellung niedergeschrieben sind (Muster 6E). Dazu gehört auch, dass die Kollegin/der Kollege Sie untersucht hat.
Überweisungsscheine, die von einer MFA oder Hilfskraft ausgefüllt worden sind und die erkennbar ohne Kontakt eines Arztes vorgelegt werden, akzeptieren wir nicht.
Sie benötigen keinen Überweisungsschein, wenn:
– Sie von mir aufgefordert wurden, sich wieder vorzustellen (z.B. nach einem Röntgen/MRT oder einer Physiotherapie),
– Sie eine Prothese tragen, die regelmäßig kontrolliert wird,
– Sie eine chronische Erkrankung haben, die regelmäßig bei mir behandelt wird (z.B. Osteoporose)
– Sie die „offene Sprechstunde“ besuchen
Im Zweifel fragen Sie bitte nach.
Seit Oktober 2024 bin ich im Besitz der Zusatzbezeichnung “TAUCHERARZT“.

Tauchtauglichkeits-
untersuchungenDr. Kai SeeligAb sofort werden Tauchtauglichkeitsuntersuchungen von mir angeboten! Diese erfolgen nach GTÜM e.V. Vorgaben und werden als Privatleistung liquidiert (keine GKV Leistung).
Impressum und Datenschutzerklärung
Website Designed By Arne Seelig